Die Aufnahme als ordentliches Mitglied erfolgt nach Unterstützungserklärungen durch zwei ordentliche Mitglieder der Gesellschaft und schriftlichem Ansuchen des Bewerbers an den Vorstand. Die Aufnahme kann ohne Angabe von Gründen verweigert werden. Die Ernennung zum korrespondierenden oder Ehrenmitglied erfolgt auf Antrag des Vorstandes durch die Mitglieder der Generalversammlung.

 

    Zwei Bürgen (2 bestehende ordentliche Mitglieder der ÖGHTG - jeweils Vor- und Nachname) *

    Persönliche Daten:

    Berufliche Daten:

    Akademischer Grad *

    Dienststellung

    Hauptberufliche Tätigkeit *

    Zustimmung zur elektronischen Datenverarbeitung personenbezogener Daten *